Heute ist die „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung“ in Kraft getreten, die die bisher geltende Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 ablöst und nun erstmal bis zum 20. April gültig ist. Zusätzlich zu den leicht veränderten Ausgangsbeschränkungen hat Sachsen jetzt außerdem einen Bußgeldkatalog erlassen.
Im Bußgeldkatalog ist festgelegt, welche Strafe es für welchen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung gibt.
Folgende Bußgelder können bei Verstößen gegen die neue Verordnung geltend gemacht werden:
– Verlassen der Wohnung/des Hauses ohne triftigen Grund: 150 €
– Verstoß gegen Besuchsverbot von Krankenhaus oder Pflegeheim: 500 €
(Betrifft die Besucher)
– Besucher in ein Krankenhaus oder Pflegeheim hereinlassen: 500 bis 1000 € (Betrifft die Verantwortlichen)
Außerdem kann die Polizei ab 01. April Verwarnungsgelder in Höhe von bis zu 55 € aussprechen.
Sobald es wieder neue Infos gibt, halten wir euch auf dem Laufenden.
Wir sind außerdem nach wie vor für euch erreichbar! Falls ihr Fragen oder Sorgen habt oder ihr Unterstützung bei einem der neuen Existenzsicherungsprogramme wie beispielsweise den Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte benötigt, ruft an oder schreibt uns!
Bleibt gesund, informiert euch und passt auf euch und andere auf!