Podiumsdiskussion mit der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zum neuen Sächsischen Polizeigesetz.
Ordnungs- und sicherheitspolitische Debatten spielen in der Fansozialarbeit schon immer eine große Rolle. Im Alltag, im Stadion und auch im Austausch mit unserem Netzwerk. Fanprojekte thematisieren die Auswirkungen auf Fußballfans, tragen Kritik aus den Fanszenen weiter oder problematisieren die oftmals eindimensionale Ausrichtung innenpolitischer Diskussionen.
Anlässlich der im Juli anstehenden Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes war unser Mitarbeiter Sebastian Kirschner von der Landtagsfraktion der BündnisGrünen vergangene Woche zu einem Podiumsgespräch ins „Grüne Quartier“ im Leipziger Osten eingeladen. Zusammen mit dem innenpolitischen Sprecher der BündnisGrünen im Landtag Valentin Lippmann und der Sächsischen Datenschutzbeauftragten Dr. Juliane Hundert sollte die Veranstaltung vor allem über die vielen Neuerungen der Gesetzesvorlage informieren, gleichzeitig aber auch deren rechtliche Verhältnismäßigkeiten und Fallstricke hinterfragen.
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 zentrale Vorschriften des seit 2020 geltenden sächsischen Polizeirechts für teilweise verfassungswidrig und nicht vereinbar mit der Verfassung des Freistaates erklärt. Vor diesem Hintergrund musste das Gesetz zeitnah überarbeitet werden. Im Podiumsgespräch wurde sehr schnell deutlich, dass aus der angestrebten Verfassungskonformität eher eine potentielle Gesetzesverschärfung geworden ist. Die Frage, wieviel Gefahrenabwehr die freiheitliche Gesellschaft überhaupt verträgt, stand daher sinnbildlich über der Diskussion zum Gesetzesentwurf der Regierung. Der sieht u.a. den Ausbau der Quellen-TKÜ, das verdeckte und automatisierte Scannen von KFZ-Kennzeichen und den Einsatz sogenannter Taser vor. Größter Kritikpunkt am Gesetz ist aber der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur automatisierten Datenanalyse, z.B. im Rahmen intelligenter Videoüberwachung, biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung und dem nachträglichen Abgleich mit biometrischen Daten aus dem Netz.
Zentral in der Diskussion mit dem Publikum war vor allem, die Frage, was das neue Gesetz mit seinen eher unscharfen und erweiterten Regelungen mit den Menschen macht. Fußballfans waren hier nur ein Beispiel, für eine Personengruppe, auf die die Verschärfungen im Rahmen der Gefahrenabwehr angewendet werden könnten. Neben der Erosion polizeilicher Eingriffsschwellen, dem Aufbau einer riesigen Datenmenge und der Quasi- Infragestellung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kam auch zur Sprache, dass die neuen Anwendungsbausteine im Polizeirecht eher zur allgemeinen Verunsicherung beitragen könnten. Vor allem bei jungen Menschen, so der Tenor, stellen die „Überwachungsszenarien“ etwas mit dem Gerechtigkeitsempfinden an. Umso wichtiger ist es auch für uns als Fanprojekte, die stark emotionalisierte Debatte rund um innenpolitische Verschärfungen – egal ob im Stadion oder anderswo – wieder zurück auf eine sachliche Ebene zu führen.
Bildnachweis: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag




























