Pressemitteilung: Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe wegen Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt – BAG: „Wir sind entsetzt und schockiert ob dieses Urteils!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, welche das Urteil gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe thematisiert. Wir teilen diese im Wortlaut, hier ist sie im Original auf der Seite der BAG abrufbar.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich enttäuscht über die Verurteilung der Mitarbeitenden des Fanprojektes Karlsruhe in ihrem Verfahren wegen Strafvereitelung.
„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertet BAG Sprecherin Antje Hagel das Urteil.
Nachdem Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe zuletzt Strafbefehle über 120 Tagessätze á 60€ wegen Strafvereitelung bekamen, fand gestern die Verhandlung dazu statt.
Die Mitarbeitenden mussten sich bereits im Vorfeld mit einer angedrohten Beugehaft auseinandersetzen, da sie sich weigerten, eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu leisten. Sie sollten sich zu Vorfällen anlässlich einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion äußern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Mitarbeitenden aus Gesprächen zwischen den Konfliktparteien Hintergründe erfahren hätten. Ziel dieser vertraulichen Gespräche war es, intensive Reflektionsprozesse zu begleiten, um so eine Aufarbeitung des Geschehens zu ermöglichen. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft den Kolleg*innen Strafvereitelung vor.
Das gestrige Urteil reduziert zwar die Höhe der Tagessätze, bestätigt aber den Tatvorwurf und stellt eine Zäsur für die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte sowie der gesamten Sozialen Arbeit dar. Wenn aus Sozialer Arbeit Straftaten konstruiert und diese verurteilt werden, dann wird der Sozialen Arbeit nachhaltig Schaden zugefügt!
Den Ausgang dieses Verfahrens sieht die BAG der Fanprojekte als Verpflichtung: „Der Fall Karlsruhe verdeutlicht die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Profession Soziale Arbeit. Den Reformbedarf des §53 StPO werden wir weiterhin einfordern“, kündigt BAG-Sprecher Benjamin Belhadj an.
Die Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten, nicht nur im Bereich der Fußball-Fanprojekte, stark weiterentwickelt. Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit sind Grundpfeiler der Arbeit, die es zu schützen gilt, um weiterhin pädagogisch und präventiv dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Nur mit der Möglichkeit, vertrauliche Gespräche mit Klient*innen zu schützen, ist eine nachhaltige Arbeit gegen Gewalt, Drogenmissbrauch und Diskriminierung denkbar.
Die BAG der Fanprojekte fordert daher nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich diesem Thema noch in dieser Legislaturperiode anzunehmen und das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit gesetzlich zu verankern. Den nun verurteilten Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe wird versichert: „Die BAG der Fanprojekte steht geschlossen hinter euch, ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“, so Antje Hagel.