Nachfolgend dokumentieren wir die gemeinsame Pressemitteilung der Koordinationsstelle der Fanprojekte/KOS aus Frankfurt, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte und des LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen zur Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zur Telefonüberwachung beim Leipziger Fanprojekt. Das Landgericht Dresden entschied Anfang diesen Jahres endgültig, dass das Abhören des Telefons eines Sozialarbeiters durch die Polizei Leipzig bzw. Staatsanwaltschaft Dresden klar rechtswidrig gewesen ist. Als Berufsgeheimnisträger in einem besonders sensiblen Feld der Sozialen Arbeit hätte der Mitarbeiter besser geschützt werden müssen.
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