„Für unsere Arbeit eigentlich unverzichtbar…“ Fachtag zum fehlenden Zeugnisverweigerunsgrecht in der (aufsuchenden) Sozialen Arbeit

Der Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. hat als Dach- und Fachverband für die Arbeitsfelder Mobile Jugendarbeit und Streetwork in Sachsen zusammen mit dem Fanprojekt Leipzig Ende August einen Fachtag zum Zeugnisverweigerungsrecht auf die Beine gestellt. Im Soziokulturellen Zentrum Conne Island trafen sich knapp 40 Sozialpädagog:innen, Leitungen und Trägerverteter:innen, um vor allem den alltagspraktischen Umgang rund um die fehlende rechtlich Absicherung innerhalb einiger Felder der Sozialen Arbeit zu diskutieren.

Für nicht wenige sozialpädagogische Fachkräfte der aufsuchenden Arbeit und ihre Träger gehört es mittlerweile fast zur Normalität, mit Vorladungen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten umgehen zu müssen. Die Grundlage der sozialpädagogischen Alltagsarbeit – das belastbare Vertrauensverhältnis und die Beziehungsarbeit mit der Zielgruppe – wird durch diese Praxis extrem gefährdet. Nicht selten zerstören die derzeitige Rechtsgrundlage und die daraus resultierenden Folgen jahrelang aufgebaute Beziehungsverhältnisse mit Klient:innen.

Georg Grohmann vom LAK leitete mit einer fokussierten juristischen und berufsethischen Problemanalyse in den Fachtag ein und skizzierte anschließend die unterschiedlichen Dilemmata, in denen die Akteur:innen der Sozialen Arbeit stecken. Allzu oft sind die komplexen und diffizilen Arbeitsaufträge an die Streetworker:innen einfach nicht in Einklang zu bringen mit den oft engen juristischen Rahmenbedingungen der Strafverfolgungsbehörden. In welche Problemsituationen man gerät, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei die Sozialen Arbeit im Strafverfahren nutzen wollen, beschrieb in Anschluss Sophia Gerschel aus Karlsruhe. Die ehemalige Mitarbeiterin des ansässigen Fanprojektes sollte mit ihren beiden Kollegen als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren aussagen. Als sie dies insbesondere mit dem Verweis auf ihre Arbeitsgrundlage, das Berufsgeheimnis und die berufliche Schweigepflicht ablehnte, geriet sie selbst in die Mühlen der Justiz. In ihrem eindrucksvollen Vortrag beschrieb sie die zermürbenden Auseinandersetzungen mit den Exekutivorganen, die juristischen Leerstellen und die persönlichen Schwierigkeiten, die der Fall mit sich gebracht hat. Umso wichtiger war der anschließende praktische Austausch: in Fallbeispielen, diskutierten die Teilnehmenden den praktischen Umgang mit der fehlenden rechtlichen Absicherung aus verschiedenen Blickwinkeln und in den diversen Arbeitsfeldern der aufsuchenden Arbeit und suchten nach bestmöglichen Auflösungen.

Deutlich wurde beim Fachtag vor allem eines: Vor dem Hintergrund der Spezialisierung und Weiterentwicklung von aufsuchender Sozialer Arbeit und der Präzisierung und Umfänglichkeit des gesetzlichen Arbeitsauftrages in den letzten Jahrzehnten, ist anzunehmen, dass ein fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht früher oder später ein potentielles Strafbarkeitsrisiko für die jeweiligen Sozialarbeiter:nnen mit sich bringt. Der Fachtag hat versucht, für dieses Risiko ein Bewusstsein zu schaffen und nach Ursachen und Auswegen aus dieser Situation gesucht. Einfache Paradelösungen sind schwer, es kommt immer auf den Einzelfall an. Dass dabei alle Akteur:innen an einem Strang ziehen müssen – die Fachkräfte selbst, aber auch Team-Leitungen, Trägervertreter:innen, Justiziare und Dachverbände – war eine wichtige Essenz des Zusammentreffens.